Mehr als ein Hobby
Feuerwehr ist mehr als nur ein Hobby; es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe!
Es bereichert nicht nur die Freizeit, sondern leistet auch einen wertvollen Beitrag zur Gemeinschaft. Feuerwehr bedeutet weit mehr als nur das Löschen von Bränden. Es steht für Engagement, Gemeinschaft, Hilfsbereitschaft und soziale Verantwortung.
Bei uns ist jede Person herzlich willkommen!
Wir übernehmen zahlreiche verantwortungsvolle Aufgaben, die über das reine Feuerlöschen hinausgehen. Wir sind zur Stelle bei Unfällen und Naturkatastrophen und bieten im Notfall Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger.
Teamgeist, Kameradschaft, Leistungsbereitschaft und der Wille zum sozialen Engagement prägen unsere Arbeit!
Um stets einsatzbereit zu sein, sind eine fundierte Ausbildung, gesundheitliche Eignung und Fitness unerlässlich. Bei uns spielt Geschlecht oder Herkunft keine Rolle.
Jeder findet eine Aufgabe, um sich weiterzuentwickeln und einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Alle Tätigkeiten im Rahmen der Feuerwehrmitgliedschaft sind durch die Unfallkasse Hessen unfallversichert.
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Tipps: Kostenlose Karte als Lebensretter
Je schneller die Bergung, desto höher die Überlebenschancen. Nach Einschätzung der ADAC-Unfallforschung könnte die Zahl der Verkehrstoten in Europa um bis zu 2500 Personen pro Jahr reduziert werden, wenn jedes Auto eine Rettungskarte an Bord hätte. Und es wäre sehr einfach: Denn die Karte können Sie kostenlos beim ADAC herunterladen. Auf der Rettungskarte sind Informationen zusammengefasst, die den Feuerwehren bei einem Unfallauto zeigen, wo beispielsweise Karosserieversteifungen den Einsatz einer Rettungsschere unmöglich machen können. Auch Airbaggeneratoren dürfen beim Aufschneiden des Autowracks nicht aktiviert werden.
Mit der Rettungskarte als Orientierungshilfe können Eingeklemmte und verletzte Insassen schneller geborgen werden. Die Rettungskarte wird immer wichtiger, da moderne Autos insbesondere im Bereich der Fahrgastzelle immer robuster werden. Dies ist zum Schutz bei einem Crash notwendig, kann aber die Rettung nach einem Unfall verzögern, wenn wertvolle Zeit für die Suche nach geeigneten Stellen zum Aufschneiden des Wracks verstreicht.
Der ADAC hat ermittelt, dass bei Fahrzeugen der Baujahre 2005 bis 2007 nur 20 Prozent der Bergeaktionen in weniger als 50 Minuten erfolgreich abgeschlossen sind. Bei Pkw der Baujahre 1990 bis 1992 gab es noch doppelt so viele Fälle mit Rettungszeiten unter 50 Minuten. Wenn Schwerverletzte in den ersten 60 Minuten nach dem Unfall – der sogenannten „Goldenen Stunde“ – ins Krankenhaus eingeliefert werden, erhöhen sich deren Überlebenschancen enorm.
Zusätzlich zur Rettungskarte empfiehlt der Club den ADAC-Aufkleber, der auf der Windschutzscheibe darauf hinweist, dass sich eine Rettungskarte im Inneren des Autos befindet. In den Geschäftsstellen des ADAC bekommt man den Aufkleber kostenlos. Inzwischen bieten über 90 Prozent der Automobilhersteller die Rettungskarte für ihre Modelle an. Aber auch Unternehmen unterstützen den Club bei seinem Engagement. So werden jetzt beispielsweise beim Energiedienstleister RWE rund 8.000 Dienstfahrzeuge mit Rettungskarten und Hinweisaufkleber ausgerüstet und alle 40.000 Mitarbeitern können die Rettungskarten im Büro farbig ausdrucken, um sie im Privatfahrzeug zu platzieren. Shell hat 500 Fahrzeuge mit Karte und Aufkleber bestückt. Insgesamt wurden in den ersten sieben Monaten der Aktion schon über eine halbe Million Rettungskarten und Hinweisaufkleber für die Windschutzscheibe ausgegeben.
Quelle: ADAC
Weitere Infos und Download der Rettungskarte für Ihr Automodell:
Tipps: Notruf 112 europaweit, netzunabhängig & ohne Vorwahl
Wie erreiche ich den Notruf 112?
Europaweit können Sie über die einheitliche Notrufnummer 112 rund um die Uhr Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst anfordern. In allen Bundesländern verbindet Sie der Notruf 112 mit der örtlichen Integrierten Leitstelle – aus allen Telefonnetzen vorwahl- und gebührenfrei.
Die Integrierten Leitstellen sind auch per Fax erreichbar. So können auch Personen, die nicht sprechen oder hören können, schnell Hilfe holen. Auch beim Fax-Notruf müssen Sie keine Vorwahl eingeben.
Damit ein Telefax in den Leitstellen angenommen werden kann, ist es erforderlich, dass das sendende Telefax einen Ton gemäß Punkt 4.2 der ITU-T Empfehlung T.30 (vgl. Ziffer 7 der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen) aussendet. Bei dem Signal CNG (Calling tone) handelt es sich um den Pfeifton, den das sendende Telefax nach dem Wählvorgang alle 3 Sekunden absendet. Alle Faxgeräte, die nach 1993 hergestellt wurden, sollten eine entsprechende Einstellungsmöglichkeit haben.
Im Notfall richtig verhalten: Die fünf "W"
Damit die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle schnell geeignete Einsatzkräfte alarmieren können, müssen Sie als Anrufer wichtige Informationen durchgeben. Dafür gibt es die fünf "W":
Wo ist das Ereignis?
- Geben Sie den Ort des Ereignisses so genau wie möglich an (zum Beispiel Gemeindename oder Stadtteil, Straßenname, Hausnummer, Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhöfe, Straßentyp, Fahrtrichtung, Kilometerangaben an Straßen, Bahnlinien oder Flüssen)!
Wer ruft an?
- Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer für Rückfragen!
Was ist geschehen?
- Beschreiben Sie knapp das Ereignis und das, was Sie konkret sehen (was ist geschehen? was ist zu sehen?), beispielsweise Verkehrsunfall, Absturz, Brand, Explosion, Einsturz, eingeklemmte Person!
Wie viele Betroffene?
- Schätzen Sie die Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen! Geben Sie bei Kindern auch das - gegebenenfalls geschätzte - Alter an!
Warten auf Rückfragen!
- Legen Sie nicht gleich auf, die Mitarbeiter der Integrierten Leitstelle benötigen von Ihnen vielleicht noch weitere Informationen!
Wenn andere Personen Hilfe brauchen, leisten Sie Erste Hilfe, soweit Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen! Helfen Sie den Einsatzkräften beim Auffinden des Ereignisortes! Beides kann Leben retten.
Quelle: Innenministerium Bayern
Tipps: Verhalten bei Unfällen - Bildung einer Rettungsgasse
Machen Sie bei Unfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen die sogenannte Rettungsgasse frei. Sie ist für Fahrzeuge mit Blaulicht gedacht, die schnellstmöglich zum Unfallort vordringen müssen. Im Ernstfall rettet diese Gasse Leben. Sorgen Sie so für die freie Fahrt der Einsatzkräfte.
Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die "Rettungsgasse" freizumachen. Dabei – so heißt es in der Straßenverkehrsordnung – ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.
Bei dreispurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts danebenliegenden Fahrspur zu bilden. Hat die Autobahn vier Spuren, muss die Rettungsgasse jedoch wieder in der Mitte gebildet werden. Hintergrund: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.
Der ADAC weist auch darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen müssen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf.
Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in der Schweiz, Slowenien und Tschechien. In Österreich ist die Bildung und das Freihalten einer Rettungsgasse inzwischen bereits im Verkehrsgesetz verankert.
Quelle: ADAC
Tipps: Rauchmelderpflicht in Hessen seit 1.1.2015
...im Detail:
Das Land Hessen führte die Rauchmelderpflicht am 24. Juni 2005 ein.
Anfangs galt diese nur für Neubauten, wurde jedoch im Jahr 2011 erweitert. Bis zum 31.12.2014 müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.
Diese Wohnungen betrifft die Rauchmelderpflicht Hessen:
- alle Neubauten und alle Umbauten seit Juni 2005
- alle Bestandswohnungen (Wohnungen, die bereits vor Juni 2005 bestanden haben) müssen bis zum 31.12.2014 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden
Soviele Rauchmelder müssen in jeder Wohnung angebracht werden:
Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.
Wer ist für den Einbau zuständig?
In der Hessischen Bauordnung ist nicht eindeutig geregelt, wer für den Einbau und die Wartung der Rauchmelder gemäß Rauchmelderpflicht Hessen zuständig ist. Im Zweifel ist der Mieter selbst für die Anbringung zuständig. Fragen Sie Ihren Vermieter, ob er im Rahmen der Rauchmelderpflicht selbst sicherstellen möchte, ob ein Rauchmelder installiert und gewartet wird.
Regelung der Rauchmelderpflicht Hessen
Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Hessen in § 13 Absatz 5 (HBO) Hessische Bauordnung, welchen Sie hier nachlesen können.
Quelle: http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-hessen/
Weitere Infos:
http://www.rauchmelder-lebensretter.de
Brandschutztipps: Warn- und Informationssystem für den Landkreis Fulda
Die Bevölkerung des Landkreises Fulda kann sich ab sofort mit Warnungen und Hinweise zur richtigen Verhaltensweise im Gefahrenfall direkt auf dem Smartphone benachrichtigen lassen. Das System Katwarn ist damit ein zusätzliches Angebot und ergänzt Sirenen, aber auch Presse- und Rundfunktmitteilungen.
Tipps: Umgang mit Wespen, Bienen, Hornissen & Co.
"Wer draußen Obstkuchen, Saft und Eis genießt, lockt mit den süßen Speisen ungebetene Gäste an - Wespen. Der Ärger ist vorprogrammiert – Einige schlagen nach den hungrigen gelb-schwarzen Fliegern und erzählen Horrorgeschichten. Nach wie vor halten viele Menschen Wespen und Hornissen für gefährlich. Die Liste der Vorurteile ist lang.
Aufklärung ist auch heute noch dringend notwendig, denn kaum eine Tiergruppe ruft so heftige Reaktionen hervor wie diese unter dem wissenschaftlichen Begriff Hautflügler zusammengefassten Insekten.
Durch eine bessere Einschätzung zum Teil bekannter Situationen können selbst Hornissen und Menschen friedliche Nachbarn werden. So ist es im Sommer ratsam, süße Nahrungsmittel im Freien abzudecken und Limonaden mit Strohhalm zu trinken. Außerdem ist es sinnvoll, nicht nach anfliegenden Tieren zu schlagen." (Textquelle und weitere Infos: NABU Deutschland)
Ansprechpartner im Landkreis Fulda zu diesem Thema finden Sie hier: Fulda- Künzell
Alle Tipps zum Umgang mit Wespen & Co. hier weiterlesen...