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Tipps: Verhalten bei Unfällen - Bildung einer Rettungsgasse

Machen Sie bei Unfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen die sogenannte Rettungsgasse frei. Sie ist für Fahrzeuge mit Blaulicht gedacht, die schnellstmöglich zum Unfallort vordringen müssen. Im Ernstfall rettet diese Gasse Leben. Sorgen Sie so für die freie Fahrt der Einsatzkräfte.

Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die "Rettungsgasse" freizumachen. Dabei – so heißt es in der Straßenverkehrsordnung – ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand. 

 

Bei dreispurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts danebenliegenden Fahrspur zu bilden. Hat die Autobahn vier Spuren, muss die Rettungsgasse jedoch wieder in der Mitte gebildet werden. Hintergrund: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.

Der ADAC weist auch darauf hin, dass alle Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen müssen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf.

Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in der Schweiz, Slowenien und Tschechien. In Österreich ist die Bildung und das Freihalten einer Rettungsgasse inzwischen bereits im Verkehrsgesetz verankert.

Quelle: ADAC

Presse: Wohnwagenbrand bei Engelhelms

Am Donnerstagabend (18.08.) brannte in Engelhelms erneut ein Wohnwagen einer Jugendclique ab.

 

 

Weitere Berichte finden Sie hier:

Künzell Aktuell | Aktuell Wohnwagen bei Engelhelms niedergebrannt - Fotos

 

 

Presse: Überschwemmungen nach Unwetter

Am Montagnachmittag (06.06.) wurde u.a. die Feuerwehr Engelhelms aufgrund von Überschwemmungen nach einem Unwetter alarmiert, dabei betroffen war auch das neu renovierte Bürgerhaus. 

 

Weitere Berichte finden Sie hier:

Osthessen News | Kurz aber heftig -Unwetter über Osthessen

Künzell Aktuell | Unwetter zieht über Osthessen

Presse: Drei Löscheinsätze in Folge in Lager- und Bürogebäuden am Pfingstwochenende

Am Pfingstwochenende (14.- 16.05.) wurden die Feuerwehren der Großgemeinde Künzell zu mehren Bränden in Folge an den Büro- und Lagergebäuden der Baudekoration Birkenbach gerufen. Beim zweiten Löscheinsatz innerhalb von 24 Stunden standen die Gebäude in Vollbrand, durch das schnelle Eingreifen konnte ein Übergreifen der Flammen auf ein Wohngebäude verhindert werden. Die Experten der Kriminalpolizei ermitteln aufgrund des Verdachts der mehrmaligen Brandstiftung.

 

Weitere Berichte finden Sie hier:

Osthessen News | Garage in Flammen - Ursache: technischer Defekt - Besitzer unter Schock
Osthessen News | BRANDSTIFTUNG! Erneut Feuer bei Baudekoration BIRKENBACH - 100 Einsatzkräfte
Osthessen News | Dritter Löscheinsatz in Folge bei BIRKENBACH - Nachbarn nervös

Fuldaer Zeitung | Brandstiftung? Wieder Feuer bei Baudekoration Birkenbach – 100.000 Euro Schaden
Fuldaer Zeitung | Nach Feuer mit Explosionen: Darum geht die Polizei von Brandstiftung aus

Künzell Aktuell | Aktuell - Garagenbrand in Engelhelms - Brandstiftung?
Künzell Aktuell | Zweiter Brand bei Baudekoration Birkenbach innerhalb von einem Tag
Künzell Aktuell | Nach Bränden in Engelhelms: Polizei geht von Brandstiftung aus

Tipps: Rauchmelderpflicht in Hessen seit 1.1.2015

...im Detail:


Das Land Hessen führte die Rauchmelderpflicht am 24. Juni 2005 ein.

Anfangs galt diese nur für Neubauten, wurde jedoch im Jahr 2011 erweitert. Bis zum 31.12.2014 müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.

Diese Wohnungen betrifft die Rauchmelderpflicht Hessen:

  • alle Neubauten und alle Umbauten seit Juni 2005
  • alle Bestandswohnungen (Wohnungen, die bereits vor Juni 2005 bestanden haben) müssen bis zum 31.12.2014 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden

Soviele Rauchmelder müssen in jeder Wohnung angebracht werden:

Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.

Wer ist für den Einbau zuständig?

In der Hessischen Bauordnung ist nicht eindeutig geregelt, wer für den Einbau und die Wartung der Rauchmelder gemäß Rauchmelderpflicht Hessen zuständig ist. Im Zweifel ist der Mieter selbst für die Anbringung zuständig. Fragen Sie Ihren Vermieter, ob er im Rahmen der Rauchmelderpflicht selbst sicherstellen möchte, ob ein Rauchmelder installiert und gewartet wird.

Regelung der Rauchmelderpflicht Hessen

Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Hessen in § 13 Absatz 5 (HBO) Hessische Bauordnung, welchen Sie hier nachlesen können.

Quelle: http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-hessen/

 

 

 

Weitere Infos:

http://www.rauchmelder-lebensretter.de

 

 

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